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Planung

Bauen ist mit dem Wunsch des Bauherren verbunden, sich sein Haus zu bauen oder zu  modernisieren.

Das betrifft Wohngebäude als Einzelhaus, Doppelhaus oder Reihenhaus genauso wie Gewerbebauten oder auch nur eine Garage oder Carport.

Bauen ist aber auch mit vielen Entscheidungen und Vorschriften verbunden.

Es ist zu entscheiden – die Größe des Hauses, der Baustil, die Bauweise,

die Funktionszuordnung der Räume, die Ausstattung (Bad, Kamin u.ä.),

die äußere Gestaltung, die Lageeinordnung auf dem Grundstück, die Zuführung der Versorgungsmedien (Hausanschlüsse), die Art der Beheizung und vieles mehr.

Architekten und Ingenieure beraten den Bauherren bei der Planung, dem Bauantrag und der Bauvergabe.

Ich stehe ihnen für diese Beratung zur Verfügung und es entsteht in gemeinsamer Arbeit ein Haus, das nach ihren Vorstellungen, Wünschen und Träumen geplant wird .

Mehr als 30 Jahre Erfahrung fließen in die Planung ein.

Selbstverständlich, das der Bauherr am Bildschirm das Werden seines Hauses verfolgen kann, dabei Wände und Fenster „schiebt“, die Möbel in das Haus einpasst und die äußere Ansicht seines Hauses gestaltet.

Unerlässlich ist der „Bauantrag“ oder auch die „Bauanzeige“, die vom Bauherren zur Erteilung der Baugenehmigung oder der Genehmigungsfreistellung einzureichen sind.

Die jeweiligen Landesbauordnungen legen in Verbindung mit örtlichen Bauvorschriften den Umfang dieser Dokumentation fest.

Nachdem ihr Wunschhaus Gestalt angenommen hat, beginnt die „konstruktive“ Phase der Planung - d.h. die Statik wird berechnet, der Energieverbrauch/Energiebedarfsausweis (EnEV – Nachweis) und die Lage -/Höheneinordnung auf dem Grundstück (Lageplan zum Bauantrag) werden dokumentiert. Dazu werden Fachplaner – ein berechtigter Statiker (Tragwerksplaner), Vermessungsingenieur (ÖbVI) und wenn erforderlich, weitere Sonderfachleute (Baugrundingenieure, Heizungs – und Klimatechniker) hinzugezogen.

Jeder der beteiligten Planer dokumentiert mit seiner Unterschrift und seinem Zulassungsstempel (Siegel) die fachgerechte Arbeit.

Diese Zulassungen sind auch Grundlage für die Einreichung der Antragsunterlagen.

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Beratung

Sie wollen ein neues Haus bauen oder ihr nicht mehr ganz zeitgemäßes Haus modernisieren oder die Baufehler vergangener Zeiten sanieren.

Sie brauchen eine Entscheidungsfindung für geplanten Neubau, Modernisierung oder Renovierung, Kostenoptimierung, Kostenvergleich mehrerer Angebote oder eine Beratung zu vorliegenden Vertragsangeboten auf der Basis von Leistungsverzeichnissen.

Rechtzeitiges planen im Vorfeld hilft dem Bauherren bei seiner Entscheidungsfindung, vermeidet unnötigen Aufwand und spart damit Kosten.

Im Rahmen einer „Studie“ (Vorplanung) kann kostengünstig die optimale Lösung einer geplanten Baumaßnahme erarbeitet werden.

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Bauüberwachung

Warum eine Bauüberwachung?

Die Einhaltung der vertraglich geschuldeten Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik  ist Voraussetzung für die mangelfreie Erstellung von Gebäuden und baulichen Anlagen.

Die „qualitätssichernde baubegleitende Bauüberwachung“ lässt ggf. auftretende Fehler erkennen und damit  vermeiden – es erfolgt eine Qualitätssicherung für die Baumaßnahme!

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Gutachten

Wertgutachten

Die Schätzung von Grundstücks – und Gebäudewerte  ist so alt, wie es Privateigentum an Grundstücken gibt.

Grundstückswerte (bebauter und unbebauter Grundstücke) sind wesentliche Entscheidungshilfen in Wirtschaft, Verwaltung, Recht und im privaten Bereich.

So verschieden wie der Verwendungszweck von Werten so vielfältig ist auch der Wertbegriff:

-       Verkehrswert

-       Beleihungswert

-       Einheitswert

-       Kaufwert  usw.    

Bei Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbteilung, Scheidung und Beleihung oder auch nur um den Wert zu wissen, ist ein Wertgutachten erforderlich.

Vermittler dieser Entscheidungshilfe ist der Sachverständige für Wertermittlungen im Grundstücksverkehr. Ich verfüge über die Qualifikation

eines abgeschlossenen Diplomingenieurstudiums (FH) und der Zulassung als „verbandsgeprüfter Wertermittler des Landesfachverbandes Mecklenburg – Vorpommern“.

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Gutachten zur Energieberatung

Die Kosten für Energie, die wir für Beheizung und Warmwasserbereitung aufwenden müssen, steigen ständig. Einsparungen erreicht man durch:

-       verbesserte Wärmedämmung

-       optimale (moderne) Heizungsanlagen

-       den Einsatz erneuerbarer Energien

Bestandsaufnahmen der baulichen und technischen Anlagen bilden die Grundlage für die Erstellung eines Energiebedarfsausweises, der die Maßnahmen einer Energieeinsparung ausweist. Gleichzeitig erfolgt damit die Beratung zur Inanspruchnahme der zinsvergünstigten Kredite nach dem KfW – Programm.

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Gutachten zu Bauschäden und Schadensanalyse

Gebäude und bauliche Anlagen weisen manchmal Schäden auf, die sowohl aus der Nutzung als auch aus Baumängeln in der Erstellung resultieren. Zur Behebung ist eine Schadensanalyse notwendig. In dieser Analyse wird der Schaden, seine Ursachen und Behebung nachweisbar (verbal, Foto und ggf. Berechnungen) dargelegt. Damit ist die Grundlage für die Behebung gegeben.

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Schimmelpilze in Wohnungen – Pilze zur Untermiete – erkennen – sanieren – vermeiden

Pilze zur Untermiete müssen nicht sein!

Beseitigung der Pilze und die Ursachen des Pilzbefalls sind Gegenstand einer fachlichen Analyse, die vom Sachverständigen  für Schimmelpilzerkennung, - bewertung und – sanierung  erarbeitet wird.

Damit sind die Grundlagen einer Schadens – und Ursachbeseitigung fachgerecht abgesichert – auch im Streitverfahren für Mieter und Eigentümer!

Dipl. – Ing. Gudrun Tannhäuser
Sachverständige für Schimmelpilzerkennung, -bewertung und – sanierung

            Schimmelpilze sind

Mikroorganismen

können sich gesundheitsschädigend auswirken

§      sensibilisierende Wirkung

§      allergene Wirkung

§      toxische Wirkung

§      infektionöse Wirkung

§      Geruchsbelästigung

Schimmelpilzursachen können sein:

 -    bauliche Mängel

           -    aktuelle Schäden (z.B. Wasserrohrbruch)

 -    verändertes Raumklima auf Grund von

 Modernisierungsmaßnahmen (Dämmung Außenwand, Austausch der Fenster u.ä.)

                                          -    verändertes Wohnverhalten   (Lüftungsverhalten,

                                                Wäschetrocknen u.ä.)

         

          Begutachtung/Untersuchung/Ortstermin

                               zur Ursachenfeststellung:

o      Aufnahme der Gegebenheiten, des Objektes

o      Lufttemperaturmessung

o      Luftfeuchtemessung

o      Messung der Oberflächentemperatur

o      Holzfeuchtemessung

 

Schimmelpilzbestimmung/Laboruntersuchung

-       Untersuchung des Materials bei sichtbaren Schäden

(Materialprobe)

-       Untersuchung der Luft bei nicht sichtbaren Schäden

( Luftprobe)

-       Untersuchung des Hausstaubes ( Staubprobe)

 

Auflistung der Ergebnisse

Bauphysikalische Berechnungen zum Mindestwärmeschutz (n. DIN 4108 -2; 2003 – 0)

Graphische Bestimmung von Isothermen und Oberflächentemperaturen

Auswertung der Berechnungen und grafischen Darstellungen

Schlussfolgerungen/Handlungsempfehlungen

o      Maßnahmen zur Beseitigung des Schimmelpilzbefalls

o      Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen des Befalls

 

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